Praxis Tanja Störing

Osteopathie und Physiotherapie

Meine Leistungen für Sie

Schmerzen im Rücken

Ich behandle Ihre Rückenbeschwerden mit physikalischen und chiropraktischen Maßnahmen. Auch die sanften Techniken wie Osteopathie und Entspannungstherapie zur Erleichterung Ihrer Rückenschmerzen nehmen bei mir einen hohen Stellenwert in der Behandlungspraxis ein.

Kopfschmerzen oder Kieferschmerzen

Durch osteopathische Behandlungsmöglichkeiten verfüge ich über die Möglichkeit, Ihre Kiefer- und Kopfschmerzen zu behandeln.

Tinnitus oder Schwindel

Ebenso kümmere ich mich um Beschwerden wie Tinnitus und Schwindel.

Ergosomatherapeutin in Ausbildung

Ergosom regt die Selbstheilkräfte an und wirkt damit stärkend auf die Gesundheit.

Kinderosteopathie

Ich biete Ihrem Kind und damit auch Ihnen Hilfe bei Schreibabies, Koliken, Schlafstörungen und traumatischen Geburtserlebnissen.

Lymphdrainage

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Lymphdrainage, dabei arbeite ich mit modernsten Therapiegeräten des Herstellers INDIBA®.

Hämathome, Verspannungen oder Zerrungen

In meiner Praxis behandele ich regelmäßig Hämathome, Verspannungen sowie Zerrungen.

Golf- oder Tennisellenbogen, Fersensporn

Häufig behandele ich auch Erkrankungen wie Fersensporn sowie Golf- oder Tennisellenbogen.

Physio-ästhetische Behandlung

Im Rahmen der INDIBA® Active Therapie behandele ich Narben und jegliche Form von Bindegewebsschwäche wie Cellulitis und Schwangerschaftsstreifen.

Bach-Blütentherapie®

Ich begleite Ihre Heilung und unterstütze Ihr Wohlbefinden mit dem vom britischen Arzt Edward Bach begründeten alternativmedizinischen Verfahren.

Andere Beschwerden

Lassen Sie sich bei anderen Beschwerden gerne von mir beraten!


Abrechnung

Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig. Die Abrechnung erfolgt privat als Selbstzahler. Mein Honorar ist also stets von Ihnen zu entrichten; ich rechne als Privatpraxis nicht gegenüber Krankenkassen ab. 

Als Heilpraktikerin bin ich in der Honorarstellung frei, aber selbstverständlich orientiere ich mich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das genaue Honorar hängt in erster Linie von dem Zeitaufwand und der angewendeten Therapieform ab. Honorare bei Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Inwieweit Sie eine Erstattung erhalten, ist eine Frage Ihrer Versicherung. Sie erhalten von mir stets eine Abrechnung nach GebüH.

Gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Heilpraktikerleistungen in aller Regel nicht. Das Honorar, welches Sie mir zahlen, erhalten Sie also typischerweise nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. 

Privatversicherte

Inwieweit Ihre private Krankenversicherung Ihnen das Honorar, welches Sie mir zahlen, erstattet, hängt von Ihrem Vertrag ab. Dies entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen oder fragen im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Versicherung nach.

Beihilfe und Zusatzversicherte

Häufig zahlt Ihr Leistungsträger meine Leistungen ganz oder teilweise. Dies entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen oder fragen im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Versicherung nach.